feel-ok.ch klärt dich sachlich und sorgfältig über das Thema Sexualität, Beziehung und Körperentwicklung in der Pubertät auf, damit du eine verantwortungsbewusste, respektvolle und selbstbestimmte Sexualität im Einklang mit deinen Bedürfnissen leben kannst.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Wann ist das richtige Alter für Sex?», «Geschlechtsverkehr», «Soll ich mich outen?», «Verhütung: die richtige Entscheidung», «Selbstbefriedigung», «Pornografie und Erotik», «HIV: Symptome und Behandlung», «Die LGBT+-Beratung von dubistdu.ch», «Sexuell übertragbare Infektionen (z.B. Chlamydien)», «Erogene Zonen: Der weibliche Körper» und «Liebe: Ein starkes Gefühl».

Während der Pubertät veränderst du dich: Du wirst eine Frau * ein Mann mit einer eigenen Geschlechtsidentität (cis, trans). Wir erklären dir, wie du deinen weiblichen Körper oder männlichen Körper kennenlernen kannst und was Intergeschlechtlichkeit bedeutet.

Es ist möglich, dass du Fragen zur romantischen und sexuellen Orientierung hast und spürst, dass du dich zu deinem oder zu mehreren Geschlechern hingezogen fühlst.

Vielleicht wirst du dich verlieben und eine Beziehung führen. Was ist ok in einer Liebesbeziehung? Und was ist nicht erlaubt? Es muss nicht sein, aber oft gehört zur Liebe und zur persönlichen Entwicklung, dass man sexuelle Erfahrungen macht: das erste Mal, Petting, Geschlechtsverkehr… Sprechen wir darüber.

Sex findet auch im Netz statt: u.a. mit Pornografie, Cybersex und Sexting. Du entscheidest, wie weit du gehen willst… aber… Es gibt No-Gos! Bestimmte Grenzen solltest du nicht überschreiten.

Und wenn wir über Sex sprechen, gehören auch die Themen Menstruation und Verhütung dazu. Weisst du, wie hoch der Pearl-Index vom Kondom, von der Pille oder von anderen Verhütungsmitteln ist? Die Verhütung hat als Ziel eine Schwangerschaft zu verhindern. Mit einem Kondom sinkt auch das Risiko einer sexuell übertragbaren Krankheit, wie Chlamydien, Tripper, HIV usw.

feel-ok.ch thematisiert auch gesellschaftlich umstrittene und schwierige Themen: Es gibt sowohl Männer wie Frauen, die Sex gegen Geld anbieten. Und es gibt Menschen, die andere Personen zu sexuellen Handlungen zwingen.

Interaktiv
Zu Liebe, Beziehung und Sexualität haben Jugendliche Fragen gestellt, die von anderen jungen Menschen in «Check out» beantwortet wurden. Fragen und Antworten Jugendlicher zum Thema Queer findest du hier.

Spannende Themen, über die Jugendliche in diesen Videointerviews berichten, sind Beziehung und Freundschaft, Körper und Sex, Sexualität und Gesundheit.

Mit dem Leiterspiel zu Freundschaft, Liebe und Sexualität ohne Gewalt kommst du weiter, je mehr du weisst.

Arbeiten Sie mit Jugendlichen?
feel-ok.ch bietet Arbeitsinstrumente an, um das Thema Sexualität in seinen verschiedenen Facetten mit Jugendlichen zu behandeln.

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Jugendrechte · Queer · Selbstvertrauen | Themenübersicht

Hast du eine Frage oder Sorgen betreffend Sexualität, deine Beziehungen oder Identität? Wichtige Anlaufstellen sind für dich da.

lilli.ch
Das Team von lilli.ch beantwortet gerne deine Fragen. Es besteht aus Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Sexualberatung und Sexualtherapie sowie Psychologie und Psychotherapie. Du kannst lilli.ch Fragen stellen, egal wie alt du bist. Lilli.ch beantwortet Fragen zu den Themen Sexualität, Verhütung und Safer Sex, Liebe und Beziehung, körperliche Entwicklung, persönliche Probleme und Probleme mit Gewalt. Du weisst nicht genau, ob lilli.ch auch dir mit deiner Frage helfen kann? Stell sie einfach. Falls lilli.ch sie nicht beantworten kann, erhälst du Tipps, wer dir weiterhelfen kann.

Berner Gesundheit
Über Sex und Liebe sprechen: Fragen? Zweifel? Brauchst du jemanden zum Reden? Wir von der Berner Gesundheit beraten dich gerne (kostenlos). Alles, was wir besprechen, bleibt zwischen uns. Egal aus welchem Kanton du bist, wir freuen uns, deine Frage zu Sexualität und Liebe per Mail auf sexualpaedagogik@beges.ch zu beantworten.

du-bist-du.ch | Sexuelle und romantische Orientierung · Geschlechtsidentität
Bist du dir unsicher, ob du auf Frauen, Männer, mehrere Geschlechter oder niemanden stehst? Hast du Fragen zu deinem Leben oder zu deiner sexuellen und/oder romantischen Orientierung? Hast du Schwierigkeiten mit deinem Coming-out? Bist du unsicher, ob du wirklich eine Frau / ein Mann bist? Schreib den Peer-Beratern*innen von du-bist-du: Sie sind jung und lesbisch, schwul, bisexuell, trans, aromantisch, pansexuell oder queer.

Act 212 | Meldestelle gegen Ausbeutung
Mila (14) verbringt zunehmend Zeit in Chatrooms. Dort lernt sie Leo kennen. Leo gibt sich als ihr Traumprinz aus. Mila verliebt sich unsterblich und verbringt ihre Zeit nur noch mit ihm. Später ist Leo angeblich in Geldnot . Er bittet Mila, mit einem seiner «Freunde» zu schlafen, der dann die Schulden begleichen würde. Mila willigt ein; sie macht es aus Liebe. Der angebliche «Freund» war ein Freier; das wird ihr erst später bewusst. Mila ist in eine Falle geraten, aus der sie alleine kaum wieder herauskommt. Wenn dir diese Geschichte vertraut ist, empfehlen wir dir, eine Beratung in Anspruch zu nehmen (Adressen hier).

Fachstellen für sexuelle Gesundheit
Zahlreiche Fachstellen bieten eine vertrauliche, niederschwellige und kostenlose Beratung zu folgenden Themen: Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Verhütung, Sexualität, sexuell übertragbare Infektionen, sexuelle Gewalt sowie Gynäkologie und Andrologie. Die Fachstellen stehen allen Menschen offen, auch dir. Viele Unterstützungsangebote sind kostenlos.

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Pornografie, Prostitution

Inhalt

Gesetz

Der Umgang mit pornografischen Erzeugnissen, vor allem mit harter Pornografie, kann strafbar sein. Daher ist es wichtig, dass du die rechtliche Situation kennst und dir möglichen Risiken und Konsequenzen bewusst bist.

Der Umgang mit Pornografie wird im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) unter dem Titel 'Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität' behandelt.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesetze.

Schutzalter

Was sexuelle Handlungen anbelangt, gelten Personen über 16 Jahren als Erwachsene und Personen unter 16 Jahren als Kinder. Das bedeutet, dass in der Schweiz das sog. Schutzalter bei 16 Jahren liegt.

Verbot von pornografischem Material

Es ist verboten, pornografisches Material an unter 16-Jährige anzubieten, zu zeigen, zu überlassen oder zugänglich zu machen. Dies, weil Kinder und Jugendliche unter 16 davor geschützt werden sollen, mit pornografischen Darstellungen in Kontakt zu kommen.

Pornographie ist für Erwachsene (also für über 16-Jährige) bestimmt. Daher dürfen z.B.

  • Erotik- oder Sexshops, aber auch Nachtclubs, ihre Türen Jugendlichen vor dem 16. Geburtstag nicht öffnen,
  • die Buchhändlerin oder der Kioskverkäufer keine Magazine und Zeitschriften mit pornografischem Inhalt an unter 16-Jährige verkaufen.

Wer dieses Gesetz übertritt, macht sich strafbar und riskiert eine Busse oder sogar Gefängnis.

Verbot betrifft auch Jugendliche

Auch als Jugendlicher kannst du mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Z.B. wenn du pornografische Bilder oder Filme, die du aufs Handy oder deinen Computer herunter geladen hast, an Kollegen und Kolleginnen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, weitergibst oder sie ihnen zeigst. Das Gesetz gilt auch dann, wenn du selber noch nicht 16 Jahre alt bist.

Auch spielt es keine Rolle, ob diese Bilder oder Filme als MMS oder als Anhang einer E-Mail verschickt, auf einem Datenträger weitergegeben, als Bild ausgedruckt und verschenkt oder auf einem Handy, einem I-Pod oder auf dem PC vorgeführt werden.

Harte Pornografie

Besonders strenge Regeln gelten für die sog. harte Pornografie. Um harte Pornografie handelt es sich,

  • wenn es darin um sexuelle Handlungen mit Kindern (unter 18 Jahren), oder 
  • um sexuelle Handlungen mit Tieren geht
  • wenn Gewalttätigkeiten gezeigt werden.

Schon der Besitz von harter Pornografie ist verboten (auch für Personen über 16 Jahre).

Gemäss dem Gesetzestext sind folgende Tätigkeiten mit Pornografie strafbar:
"Herstellen, Einführen, Lagern, in Verkehr bringen, Anpreisen, Ausstellen, Anbieten, Zeigen, Überlassen oder zugänglich machen, Beschaffen und Besitzen von Schriften, Ton- bzw. Bildaufnahmen, Abbildungen, Gegenständen oder Vorführungen mit harter Pornografie".

Der im Begriff harte Pornografie verwendete Ausdruck "hart" hat nichts mit der englischen Bezeichnung "hardcore" zu tun. Dieser Begriff bezeichnet eine Form von pornografischer Darstellung sagt aber nichts über das Gesetz aus.

Harte Pornografie auf dem Schwarzmarkt

Trotz dem gesetzlichen Verbot ist harte Pornografie auf dem Schwarzmarkt erhältlich. Zum Beispiel im Internet (oft sogar gratis) als Texte, Bilder oder Filme, aber auch im Handel als Zeitschriften, Bücher, Videos, DVDs usw.

Besonders im Internet besteht die Möglichkeit (unter Umständen auch ungewollt), auf Webseiten zu landen, die Kinderpornografie, Tierpornografie oder pornografische Gewaltdarstellungen beinhalten.

Vielleicht bist du auch schon auf solche Darstellungen gestossen und fragst dich, ob du dich strafbar gemacht hast.

Wenn jemand solche Bilder oder Filme aus dem Netz herunterlädt, also einen so genannten 'Download' (englisch für 'Herunterladen') macht, begeht er*sie eine strafbare Handlung. Unabhängig davon, ob der Download auf den Computer, das Handy oder den I-Pod gemacht wird. Laut Gesetz ist der Konsum (also das Anschauen) von harter Pornografie seit dem 1. Juli 2014 auch strafbar.

Manchmal werden Bilder/Filme automatisch herunter geladen, ohne dass du dafür einen Befehl gegeben hast. Auch dann kannst du dich strafbar machen, wenn dir bewusst ist, dass solche Bilder/Filme herunter geladen wurden. Falls dir das passiert, unterbreche den Download-Vorgang oder lösche die Daten.

Wenn dir so etwas passiert ist, informiere deine Eltern - auch wenn es dir vielleicht etwas peinlich ist. Denn auch wenn Daten gelöscht sind, können sie im Computer Spuren hinterlassen.

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