Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, Gewalt ausüben oder davon wissen, erklärt Ihnen feel-ok.ch, wie Sie die Gewaltspirale beenden können, warum Sie es tun sollten und wer Ihnen dabei hilft.

Inhalte
Diese Artikel interessieren die Eltern: «Streit oder Gewalt?», «Für Gewaltbetroffene: Gewalt in Familien hat immer Folgen für die Kinder», «Für Gewaltausübende: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr», «Betroffene von Gewalt unterstützen» und «Kinder stärken».

Für Jugendliche
Falls du zwischen 12 und 25 Jahren alt bist und beobachtest, wie sich deine Eltern heftig streiten, sich anschreien, beleidigen und vielleicht auch schlagen, empfehlen wir dir, die wertvollen Ratschläge auf feel-ok.ch/hg-startseite zu lesen.

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Wenn Sie Gewalt in Ihrer Beziehung erfahren, ausüben oder von Gewalt in einer Beziehung wissen, stehen Ihnen und Ihren Kindern vertrauenswürdige Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Hilfreiche Adressen
Diese Adressen ermöglichen neue Perspektiven für Ihr Leben und helfen Ihnen, die Gewaltspirale zu beenden.

Notfalladressen
Brauchen Sie hier und jetzt Hilfe, weil Sie akut bedroht sind?

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Ich erfahre Gewalt in meiner Beziehung

Inhalt

Schutzmassnahmen der Polizei

Für die Polizei steht der Schutz der gewaltbetroffenen Person und der Kinder im Vordergrund.



Was passiert, wenn die Polizei kommt? Als erstes verschafft sich die Polizei einen Überblick vor Ort. Die Polizei klärt ab, ob Dinge passiert sind, die gegen das Strafrecht verstossen und ob eine Gefährdung vorliegt. Sie informiert Sie über rechtliche Schritte und die Möglichkeit, von einer Opferhilfestelle Unterstützung zu erhalten. Bei Körperverletzungen begleitet die Polizei Sie zu einer Ärztin/einem Arzt. Falls eine Gefährdungssituation vorliegt, trifft die Polizei Schutzmassnahmen.

Die Kinder werden altersgerecht behandelt und informiert.

Wenn die gewaltausübende Person weiterhin eine grosse Bedrohung darstellt, kann die Polizei eine Wegweisung anordnen. Das heisst, dass die gewaltausübende Person je nach Kanton für 10-14 Tage nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkommen darf. So soll sichergestellt werden, dass Sie mit Ihren Kindern in der Wohnung bleiben können.

Patronat
Quelle/n
Autor/-in
Linda Steiner

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